Zahnlexikon - Z

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Zahnarzt / Zahnärztin / Zahnmediziner = Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem Zahnheilkundegesetz die Berechtigung zur Ausübung der Zahnheilkunde besitzen. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium der Zahnheilkunde und die Approbation. Neben dem akademisch ausgebildeten Zahnarzt gab es früher auch den Lehrberuf des Dentisten. Seit 1952 wird nicht mehr zum Dentisten ausgebildet und so dem hohen medizinischen Anspruch der modernen Zahnheilkunde Rechnung getragen. In Deutschland sind die meisten Zahnmediziner freiberuflich in eigener Praxis tätig.

siehe auch:
Approbation |

Zahnärztlicher Notdienst = spezieller zahnärztlicher Dienst außerhalb der regulären Praxiszeiten zur Versorgung von Notfällen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Unter Notfall sind Unfälle, starke Schmerzen, Blutungen und allgemein zahnmedizinisch relevante Zustände zu verstehen, die ein sofortiges zahnärztliches Eingreifen erfordern. Hausbesuche durch den Notzahnarzt sind nur in Ausnahmen sinnvoll, da zahnärztliches Handeln meist eine entsprechende apparative Ausstattung erfordert, so dass es immer besser ist, wenn Patienten, soweit sie transportfähig sind, die Praxis aufsuchen. Nicht zu den Notfällen zählen Bagatellbeschwerden wie herausgefallene Füllungen, soweit sie keine Schmerzen verursachen, geringfügige Schmerzen, die durch Schmerzmittel ausgeschaltet werden können, oder beschädigter Zahnersatz. Ebenso gehören lebensbedrohliche Situationen nicht zum Bereich des zahnärztlichen Notdienstes. Für diese Fälle sind die ärztlichen Not- und Rettungsdienste zuständig. Weitere Informationen über die Notdienste im Raum Marburg finden Sie auf unserer Seite Notdienst.

Zahnbehandlungsangst / Zahnarztangst / Dentophobie / Zahnbehandlungsphobie = im krankhaften Sinn übersteigerte Angst vor zahnärztlicher Behandlung bis hin zur Panik, führt oft zu jahre- und jahrzehntelanger Unterlassung der notwendigen Zahnarztbesuche und entsprechendem Zahnverfall. Ursache für die Zahnbehandlungsangst ist oft die schlechte Erfahrung mit schmerzhaften zahnärztlichen Behandlungssituationen.

Zahnersatz / Prothetik = alle zahnmedizinischen Maßnahmen, die dem Ersatz fehlender Zähne, der Wiederherstellung der Kaufunktion, der Ästhetik und der Sprachfunktion dienen. Auch die Überkronung von Zähnen fällt, zumindest abrechnungstechnisch, unter den Begriff Zahnersatz, obwohl dabei nicht fehlende Zähne ersetzt, sondern nur stark zerstörte Zähne wiederhergestellt werden. Im eigentlichen Sinne des Wortes gehören Kronen daher nicht zum Zahnersatz. Die Abgrenzung zur Zahnerhaltung (konservierende Zahnheilkunde) ist insofern problematisch, als bei Inlays (Einlagefüllungen) der Übergang zwischen Füllung und Krone nicht immer genau definiert werden kann.

Man unterscheidet zwischen:
festsitzendem Zahnersatz = Kronen und Brücken
und herausnehmbarem Zahnersatz = Prothesen aller Art, von der einfachen Totalprothese über die Modellgussprothese bis zur Geschiebe- oder Teleskopprothese.

Praktisch alle Arten von Zahnersatz können auch auf Implantaten befestigt werden.

Zahnfee = Fabelwesen, britischen und amerikanischen Ursprungs. Wenn ein Kind einen Milchzahn verliert, legt es diesen nachts unter sein Kopfkissen. Während es schläft, kommt die Zahnfee und tauscht, der Überlieferung nach, den Zahn gegen eine Goldmünze aus. Heute werden statt der Goldmünze andere kleine Geschenke verwendet. Mittlerweile ist die Zahnfee auch im deutschen Sprachraum erfolgreich tätig. Das neuerdings vermehrt auftretende Gerücht, sie komme auch zu Erwachsenen, wenn diese einen Zahn verlieren, z.B. einen Weisheitszahn, konnte bis heute wissenschaftlich nicht bewiesen werden.

Zahnfleischbluten / Zahnfleischentzündung = Blutung des Zahnfleischsaumes, fast immer ausgelöst durch eine bakterielle Infektion aufgrund mangelhafter Mundhygiene.

siehe auch:
Gingivitis | Parodontitis |

Zahnmedizinische Fachangestellte / ZFA = Zahnarzthelferin (alte Berufsbezeichnung bis 2001). Die 3 Jahre dauernde Ausbildung erfolgt in der Zahnarztpraxis und in der Berufsschule. Die ZFA ist am Empfang die erste Ansprechpartnerin für Patienten. Sie bereitet die Behandlungszimmer und das Instrumentarium vor, ist zuständig für Sterilisation, Röntgen, Karteiführung und assistiert dem Zahnarzt bei der Behandlung. In diesem Zusammenhang muss sie alle Behandlungsschritte kennen und genau wissen was, wann, wo und wie gebraucht wird. Ohne sie ist eine vernünftige zahnärztliche Arbeit kaum möglich. Von besonderer Bedeutung ist sie in ihrer Rolle als Psychologin im Umgang mit Angstpatienten und Kindern. Im Rahmen verschiedener Aufstiegsfortbildungen kann die ZFA sich zur Zahnmedizinischen Fachhelferin (ZMF), zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP) und zur Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin (ZMV) weiterbilden.

Zahnmedizinische Fachhelferin / ZMF = Zahnmedizinische Fachangestellte mit entsprechender Aufstiegsfortbildung, gemäß. § 46 BBiG. mindestens 700 Unterrichtstunden umfassend. Zur Tätigkeit der ZMF gehören nach Delegation durch den Zahnarzt u.a. begleitende Beratungs- und Behandlungsmaßnahmen in der Prophylaxe und Therapie, sowie verantwortungsvolle Tätigkeiten in der Praxisverwaltung.

Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin / ZMP = Zahnarzthelferin, die im Rahmen einer Aufstiegsfortbildung innerhalb von 350-400 Unterrichtsstunden die Qualifikation zur Prophylaxehelferin erworben hat. Sie kann nach Delegation durch den Zahnarzt selbstständig Befunde zur Mundhygiene erheben und bewerten, im Bereich der Gesundheitserziehung und Patientenmotivation tätig sein und die Individualprophylaxe durchführen.

Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin / ZMV = Innerhalb von mindestens 350 Unterrichtsstunden fortgebildete Zahnarzthelferin mit Qualifikation für:

  • zahnärztliches Abrechnungswesen
  • Kommunikation Praxiskorrespondenz, Rhetorik
  • Datenverarbeitung (Praxis-EDV)
  • Praxisorganisation, Verwaltung und Management
  • Rechts- und Wirtschaftskunde
  • Korrespondenz mit Kostenträgern
  • Ausbildungswesen

Zahnseide = hocheffektives Hilfsmittel für die Mundhygiene. Der Faden besteht aus Nylon oder Polytetrafluorethylen (Kurzzeichen PTFE), ideal und unerlässlich für die Reinigung enger Zahnzwischenräume (Approximalräume).

Zahnstein = Harter Zahnbelag entsteht aus weichen bakteriellen Belägen (Plaque) und Speiseresten durch Mineralisierung (Verkalkung). Voraussetzung ist, dass die weichen Beläge nicht entfernt werden (z.B. durch eine Zahnbürste) und so genügend Zeit zur Mineralisierung haben. Demnach kann Zahnstein durch gute Mundhygiene fast vollständig verhindert werden. Nach der Mineralisierung kann der Zahnstein nur noch vom Zahnarzt oder einer dafür ausgebildeten Fachkraft entfernt werden. Zahnstein sammelt sich bevorzugt an den lingualen Flächen der unteren Frontzähne und an den bukkalen Flächen der oberen Molaren an.

siehe auch:
bukkal | lingual |

zervikal / cervical = Orts- Richtungs- und Flächenbezeichnung, zum Zahnhals hin gerichtet, Im Zahnhalsbereich gelegen.

Zirkon / Zirkoniumoxid / Zirkoniumdioxid (ZrO2) = hochfester, keramischer Werkstoff, der mit zunehmender Tendenz in der restaurativen Zahnheilkunde wegen seiner hervorragenden mechanischen, thermischen und biologischen Eigenschaften verwendet wird. Die in der Zahntechnik gebräuchliche Bezeichnung „Zirkon“ ist eigentlich falsch, da sie das Silikat mit der chemischen Formel ZrSiO4 meint. Richtig ist die Bezeichnung Zirkoniumdioxid ZrO2, dem in geringen Mengen Yttriumoxid beigemischt wird.

Aus Zirkoniumdioxid können aufgrund seiner außerordentlichen Stabilität und Abrasionsfestigkeit nicht nur Einzelkronen sondern auch längere Brücken hergestellt werden. Ästhetisch ist Zirkoniumdioxid eher weniger geeignet, weshalb es nur zur Herstellung von Gerüsten verwendet wird, die dann keramisch verblendet werden. In dieser Kombination hat es jedoch für die restaurativ ästhetische Zahnmedizin gegenüber den Metallgerüsten den Vorteil, dass es nicht dunkel durch die Verblendung durchschimmern kann.

Die Zirkon-Gerüste werden im Cad-Cam Verfahren aus einem soliden Block heraus "gefräst". Der Begriff "Fräsen" wird hier mehrheitlich fälschlich verwendet, obwohl es sich eigentlich um Schleifen mit Diamant-beschichteten Schleifkörpern handelt.

Zyste / Zahnzysten = Hohlräume im Kieferknochen die mit Flüssigkeiten, Eiter oder entzündlich verändertem Gewebe gefüllt sind. Sie entstehen meist im Bereich der Wurzelspitze eines Zahnes, wenn der Nerv, meist aufgrund einer tiefen Karies, abgestorben ist (radikuläre Zyste). Zysten entstehen auch oft an verlagerten Zähnen (follikuläre Zyste), wenn diese nicht ordnungsgemäß in die Zahnreihe durchbrechen können. In der Regel müssen Zysten auf chirurgischem Weg entfernt werden

Zystektomie = Chirurgische Entfernung einer Zyste

aktualisiert vor 1414 Tagen, am 05.05.2020 - 14:50.

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