Kostenlose Serviceleistungen

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung aber auch zunehmend bei den privaten Versicherungen und Beihilfestellen ist durch politisch verordneten Sparzwang sowohl der Leistungsumfang als auch die Honorierung ständig schlechter geworden - natürlich bei steigenden Beiträgen! Da wir Ihnen trotz dieser unerfreulichen Entwicklung eine qualitätsorientierte Zahnheilkunde anbieten möchten, haben wir uns entschlossen, für alle Patienten in unserer Praxis eine Reihe von Gratisleistungen anzubieten. Dies bedeutet, dass Sie für diese Leistungen grundsätzlich nichts aus eigener Tasche bezahlen müssen, auch wenn sie nicht oder nur teilweise von Ihrer Krankenkasse bezahlt werden. Privatpatienten erhalten für solche Leistungen lediglich eine Rechnung in Höhe der Kosten, die ihre Krankenversicherung sowieso erstatten muss.

Diagnostik

Für die genaue Beurteilung Ihres Gesundheitszustandes ist oft eine umfangreiche Diagnostik erforderlich. Bei den gesetzlichen Krankenkassen unterliegen diese Leistungen, wie alle anderen auch, einer Budgetierung und einer so genannten nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfung nach ausschließlich statistischen Kriterien und ohne Berücksichtigung des individuellen Krankheitsbildes. Durch diese politisch gewollte, rein wirtschaftliche Betrachtungsweise wird eine angemessene Vergütung in sehr vielen Fällen verweigert. Da wir der Ansicht sind, dass eine vernünftige Zahnheilkunde so nicht machbar ist, haben wir uns entschlossen, Ihnen alle erforderlichen diagnostischen Leistungen - Röntgenbilder etc. - grundsätzlich unabhängig von der zu erwartenden Erstattung durch die Kassen anzubieten.

Beratung

Bei Zahn- Mund- und Kiefererkrankungen sowie im Rahmen der Planung von Behandlungskonzepten müssen Patienten umfassend über ihren Befund, die Diagnosen und die manchmal vielfältigen Behandlungsmethoden und Behandlungsalternativen informiert sein. Unser Anliegen ist es, Sie über Ihre Erkrankung und die Behandlungsmöglichkeiten so in Kenntnis zu setzen, dass Sie als fachlich gebildeter Laie mit dem nötigen Wissen den Behandlungsverlauf mitbestimmen können. Dieses Wissen kann man grundsätzlich nicht in einem 10minütigen Gespräch vermitteln. Hier bedarf es, besonders bei Zahnersatz und kosmetischen Problemen, oft mehrerer langer Gespräche, in denen wir zusammen mit Ihnen ein Verständnis für Ihre Erkrankung und ein Behandlungskonzept erarbeiten.

Die gesetzlichen Krankenkassen honorieren diese Leistung in einer Höhe von einmalig ca. 7 €. Privatversicherungen lassen sich das ca. 11 € kosten. Wir wollen dies nicht weiter kommentieren, sichern Ihnen aber zu, dass wir keine Mühe scheuen, Sie so umfangreich zu beraten, dass Sie bestens über alles informiert sind und aktiv mitentscheiden können. Diesen erheblichen Mehraufwand stellen wir nicht gesondert in Rechnung.

Heil- und Kostenpläne

Bei der Versorgung mit Zahnersatz und hochwertigen Kunststoff- und Keramikfüllungen ist die Erstellung von Heil- und Kostenplänen sinnvoll und auch teilweise vorgeschrieben. Da nach den oben beschriebenen sehr ausführlichen Beratungsgesprächen meist mehrere verschiedene Behandlungsalternativen auch unter finanziellen Aspekten bewertet werden müssen, kann es sein, dass wir Ihnen zwei, drei aber auch fünf oder mehr Behandlungspläne aufstellen müssen. Dieser oft sehr große Aufwand wird von den gesetzlichen Kassen gar nicht und von den privaten nur kümmerlich honoriert. Auch hier versprechen wir Ihnen die Erstellung aller Planungen und Alternativplanungen, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen.

Zweite Meinung

In den letzten Jahrzehnten hat es eine Vielzahl von Neuentwicklungen in der Zahnmedizin gegeben. Viele davon sind segensreich und nützlich - manche von eher fragwürdigem Nutzen und einige nutzlos bis schädlich dafür aber teuer. Wenn Sie zu einer Behandlung oder einem Behandlungsvorschlag aus einer anderen Praxis Fragen haben, eine zweite Meinung hören, oder einen Preisvergleich anstellen möchten, sind sie bei uns herzlich willkommen. Bringen Sie bitte Röntgenbilder, Kostenvoranschläge etc. mit, soweit Sie darüber verfügen, und wir werden Sie unverbindlich und nach bestem fachlichenm Wissen beraten. Für diese Leistung müssen Sie ebenfalls nichts zuzahlen.

Prophylaxegespräch

In diesem Gespräch wird der Zusammenhang zwischen Ihrer Zahnerkrankung und einer eventuell nötigen Verbesserung der Zahnpflege erklärt, und wir geben Ihnen eine erste Unterweisung in allen wichtigen Putz- und Reinigungstechniken. Außerdem stellen wir Ihnen unser Programm zur Individualprophylaxe vor.

Garantie

Wir legen größten Wert auf einen hohen Behandlungsstandard und sind von der Qualität unserer Leistungen überzeugt. Aus diesem Grund geben wir eine freiwillige 3 jährige Garantie auf alle hochwertigen Zahnersatzleistungen und Füllungen. Unter "hochwertig" sind Qualitätsstandards zu verstehen, die über das "Wirtschaftlichkeitsgebot" der gesetzlichen Krankenkassen hinaus gehen. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für solche Leistungen übernehmen, die ausreichend und zweckmäßig sind und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die aus medizinischer Sicht nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst oder übernommen werden. Führen verschiedene Behandlungen zum Heilerfolg, so dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die einfachste und billigste Behandlung übernehmen.

Unsere Garantie umfasst Leistungen, die frei von solchen Zwängen nur nach fachlichen Kriterien und ästhetischen Ansprüchen erbracht werden. Sie erstreckt sich nur auf die Behandlung nach den anerkannten Regeln der Kunst und die technische Ausführung.

Dieses freiwillige Garantieangebot beinhaltet die Wiederholung von Behandlungschritten, sowie Nachbesserungen oder Neuanfertigungen in unserer Praxis. Voraussetzung für die Inanspruchnahme unseres freiwilligen Garantiangebotes ist die Untersuchung, Begutachtung und Anerkennung des Garantiefalles durch einen der in unserer Praxis tägigen Zahnärzte. Die fachlichen Meinungen praxisexterner Kollegen können, müssen aber nicht dabei berücksichtigt werden. Die freiwillige Garantie beinhaltet nicht Nachbesserungen an unseren Leistungen, die in anderen Praxen erbracht werden. Durch praxisexterne Nachbesserungsversuche entstehende Kosten werden von uns grundsätzlich nicht übernommen.

Für von uns durchgeführte Reparaturen oder Erweiterungen an Zahnersatz, der in anderen Praxen angefertigt wurde, können wir weder eine Gewährleistung noch eine Garantie geben.

aktualisiert vor 1616 Tagen, am 05.05.2020 - 14:50.

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