Zahnlexikon - P

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palatinal = Bezeichnung für die Zahnfläche, die nach innen zum Gaumen (lat: palatum) hin gerichtet ist. Gilt für alle Zähne des Oberkiefers. Der Oberbegriff für diese Fläche ist oral, er kann im Ober- und im Unterkiefer für alles verwendet werden, was innerhalb des Zahnbogens liegt.

Panoramaröntgenaufnahme / Panoramaschichtaufnahme / Orthopantomogramm = Röntgenaufnahme, die auf einem Film das gesamte Kausystem mit allen Zähnen, Kiefergelenken, Kieferhöhlen, Augenhöhlen etc. darstellt. Die Panoramatechnik ist heute in Deutschland die in der zahnmedizinischen Diagnostik am häufigsten verwendete Röntgentechnik. Der oft gemachte Einwand, die Panoramaaufnahme sei in der Detailabbildung nicht präzise genug und daher z.B. für die Karies- oder Parodontaldiagnostik nicht geeignet, wurde durch jahrzehntelange erfolgreiche Praxisanwendung vielfach widerlegt. Die Orthopantomographie ist ein für alle zahnmedizinisch diagnostischen Belange hervorragend geeignetes Röntgenverfahren. Das Verfahren wurde erstmals 1946 vorgestellt und ist seit 1961 im klinischen Einsatz. Ein besonderer Vorteil ist die mit dieser Röntgentechnik verbundene äußerst geringe Strahlenbelastung. Sie entspricht der natürlichen Strahlenbelastung in Meereshöhe an einem Tag.

Parafunktionen = Fehlfunktionen, die meist auf schlechten Angewohnheiten beruhen: Bruxismus (Zähnepressen, Zähneknirschen), Halten von Gegenständen mit den Zähnen (Nadeln, Nägel), Zungenpressen, Daumenlutschen, Nägelkauen etc. Parafunktionen können zu erheblichen Zahnschäden führen.

Parodontalspalt / Periodontalspalt / Desmodontalspalt = Spalt zwischen dem Kieferknochen und der Zahnwurzel. In diesem Spalt befindet sich ein elastisches Fasersystem (Sharpeysche Fasern), welches die auf den Zahn einwirkenden Druckkräfte auffängt, abgefedert, an ihn weiterleitet und teilweise in Zugkräfte umwandelt. Auf diese Weise wird der druckempfindliche Knochen bei normaler Kaubelastung vor Abbau geschützt. Bei übermäßig starker Belastung über einen längeren Zeitraum (Bruxismus, Knirschen, Pressen) versagt dieser Schutz, und es kommt zum Knochenabbau.

siehe auch:
Bruxismus |

Parodontitis = In der Regel eine bakterielle chronische oder akute Entzündung, die das Zahnfleisch und die Verbindung zwischen Wurzel und Kieferknochen (Parodontium) und den Knochen selbst angreift und zerstört, so dass sich der Zahn aus seiner Verankerung löst. Wird oft mit Parodontose verwechselt.

siehe auch:
Parodontose |

Parodontium = Zahnbett, Zahnhalteapparat, Bezeichnung für die Gewebe, die den Zahn mit dem Kiefer elastisch verbinden und ihn ernähren: Wurzelzement, Wurzelhaut, Knochen, Zahnfleisch,

Parodontologe / Spezialist für Parodontologie = Zahnarzt, der im Rahmen von Fortbildungskursen erweiterte Kenntnisse und Routine in der Behandlung von Parodontalerkrankungen (Parodontitis) erworben hat. Die Bezeichnung ist jedoch nicht geschützt, so dass sich jeder Zahnarzt unabhängig von seinem Ausbildungsstand „Spezialist für Parodontologie“ nennen darf.

siehe auch:
Spezialisten |

Parodontologie = Lehre von der Anatomie, der Funktionsweise (Physiologie), den Erkrankungen und den Behandlungsmethoden des Zahnhalteapparats (Parodontium). Während die Parodontologie früher ein Teilgebiet der Zahnerhaltungskunde (Konservierende Zahnheilkunde) war, gibt es heute an den Universitäten eigene Lehrstühle und an den Uni-Zahnkliniken eigene Abteilungen für dieses Fach.

siehe auch:
Parodontium |

Parodontose = Entzündungsfreier Abbau des die Zahnwurzel umgebenden Zahnhalteapparates (Parodontium) häufig mit Verlust der betroffenen Zähne, hat nichts mit der Parodontitis zu tun, mit der es oft verwechselt wird. Ursachen: Altersbedingter Knochenabbau, Parafunktionen.

siehe auch:
Parafunktionen | Parodontitis |

Periimplantitis = In der Regel eine bakterielle chronische oder akute Entzündung, die das Zahnfleisch und die Verbindung zwischen einem Implantat und dem Kieferknochen und auch den Knochen selbst angreift und zerstört, so dass sich das Implantat aus seiner Verankerung löst und verlorengeht. Die Vorgeschichte eines durch Periimplantitis verursachten Implantatverlustes ist dieselbe wie bei einer Parodontitis. Bei einer Vielzahl von Patienten mit Implantatversorgung sind vorher Zähne durch Parodontitis und mangelhafte Prophylaxe, also schlechte Mundhygiene, verloren gegangen. Damit stellt sich für Zahnärzte, Oralchirurgen, Kieferchirurgen und auch für die Patienten die Frage, ob es angesichts dieser Vorgeschichte überhaupt sinnvoll ist, Implantate einzugliedern.

In jedem Fall sollte darauf hingewirkt werden, dass solche Patienten vor dem Implantieren ihre Mundhygienegewohnheiten grundlegend und dauerhaft ändern.

siehe auch:
Gingivitis | Parodontitis |

Periotest ® = elektronisches Messgerät - Messverfahren, entwickelt von Tübinger Universitäts-Zahnklinik, zur Bestimmung der Beweglichkeit von Zähnen oder Implantaten im Kieferknochen. Der Sensor, besteht aus einem Schlag- und Abtaststift, der 4mal pro Sekunde einen kurzen, dosierten Schlag auf den Zahn oder das Implantat abgibt - daher der Spitzname "Tübinger Specht". Dabei werden Zahn oder Implantat, geringfügig aus ihrer normalen Position verschoben, um nach kurzer, aber messbarer, Zeit wieder in die alte Stellung zurückzukehren. Diese Zeit ist umso kürzer, je fester ein Zahn oder ein Implantat mit dem Knochen verbunden ist. Sie liegt im Bereich von etwa einer Millisekunde.

Mit dem Periotest ® haben Implantologen und Parodontologen aber auch andere Zahnärzte, die z.B. die Festigkeit und Eignung von Pfeilerzähnen für eine prothetische Behandlung messen wollen, ein präzises und reproduzierbares Verfahren zur Prognose oder Überprüfung ihres Behandlungserfolges.

Placebo = wirkungsloses Arzneimittel oder Behandlungsverfahren, welches dennoch bei Patienten, die daran glauben und eine entsprechende Erwartungshaltung haben, eine tatsächliche oder eingebildete Wirkung hervorruft. Werden Versuchspersonen ohne ihr Wissen mit Placebos "behandelt", ist keinerlei Wirkung zu beobachten.

Plaque = zäher, auf den Zahnoberflächen haftender, bakterieller Zahnbelag, der durch Spülen nicht entfernbar ist. Er besteht aus Bakterien der Mundflora und Verunreinigungen z.B. durch Speisereste und ist in geringem Maß normal und nicht weiter schädlich. Bei größeren Plaqueansammlungen entstehen durch die Stoffwechselaktivitäten der Bakterien Säuren, die den Zahnschmelz zunächst entmineralisieren und im weiteren Verlauf Karies erzeugen. Außerdem entwickeln sich aus der Plaque, wenn sie länger nicht entfernt wird, durch Mineralisierung Zahnstein und Konkremente, die die Hauptursachen für Parodontalerkrankungen (Gingivitis, Parodontitis) sind.

Prämolaren = Die kleinen Backenzähne, von der Mittellinie gezählt die Zähne Nr. 4 und 5.

Aktualisierung vom 01.01.2013
Die Praxisgebühr wurde zum 01. 01. 2013 abgeschafft.

Praxisgebühr = nach dem "GKV-Modernisierungs-Gesetz" (GMG) im Jahr 2004 eingeführte versteckte Sonderzahlung in Höhe von 10,- € pro Quartal, die jeder gesetzlich Versicherte bei einem Arzt- oder Zahnarztbesuch bezahlen muss. Der Begriff "Praxisgebühr" suggeriert, dass dieses Geld den Praxen zugutekommt und somit eine Einkommensverbesserung des Arztes oder Zahnarztes darstellt. Dies trifft jedoch nicht zu. Stattdessen fließt dieser Betrag ohne Abzug an die jeweilige Krankenkasse weiter, und der Arzt wird gezwungen, das Inkasso zu übernehmen, ohne dass er für diesen bürokratischen Akt wenigstens eine Aufwandsentschädigung bekäme.

Die vermutlich absichtlich irreführende Bezeichnung „Praxisgebühr“ sorgte vor allem in der Anfangszeit für manche Missstimmung und unerfreuliche Diskussionen mit Patienten, die sich nicht vorstellen konnten oder wollten, dass es sich nicht um eine neue Einnahmequelle für die Praxen handelte. Von der Politik und den Krankenkassen wurde, wie zu erwarten, wenig zur Aufklärung des wirklichen Sachverhaltes beigetragen, erhoffte man sich dort doch eine rückläufige Zahl der Behandlerwechsel (Doctor-Hopping) und insgesamt ein Abnehmen der Behandlungsfälle. Bequemerweise machte die ahnungslose Öffentlichkeit die Mediziner für die Beitragserhöhung ohne Gegenleistung verantwortlich.

Die Praxisgebühr wird für jeden Behandlungsfall fällig, wenn die Behandlung nicht durch die Überweisung eines anderen Arztes veranlasst wurde.

Ausgenommen von der Praxisgebühr sind:

  • Versicherte, die aufgrund einer (formlosen) Überweisung im gleichen Quartal einen Kieferorthopäden, oder einen Oral- bzw. Kieferchirurgen aufsuchen
  • Versicherte, die im Rahmen von Vertretung oder Notdienst eine andere Praxis aufsuchen
  • Versicherte, die sich für die Kostenerstattung entschieden haben
  • Versicherte sonstiger Kostenträger (z.B. Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zivildienst, Freie Arzt- und Medizinkasse
  • Asylbewerber, die einen Original-Behandlungsausweis (mit festgelegtem, eingeschränktem Leistungsumfang) des Sozialamtes etc. vorlegen
  • Privatpatienten
  • Härtefallpatienten, wenn sie einen nach dem 01. 01. 2004 ausgestellten Befreiungsausweis vorlegen

Prophylaxe / Vorsorge / Verhütung = in der Zahnmedizin alle Maßnahmen, die geeignet sind, Zahnerkrankungen und Zahnverlust zu vermeiden. Durch Prophylaxe lassen sich fast alle Zahnerkrankungen vollständig vermeiden. Der wichtigste und effektivste Bestandteil der Zahnprophylaxe ist die tägliche Mundhygiene, unterstützt durch die Fluoride, welche heute fast allen Zahnpasten beigemischt sind. Die Durchführung der häuslichen Prophylaxe ist nicht besonders zeitintensiv, erfordert keinen finanziellen Aufwand und hängt eigentlich nur vom Willen und der Konsequenz des Einzelnen ab. Zur Schaffung der geeigneten Voraussetzungen, wird das nötige Prophylaxebewusstsein durch Maßnahmen in Kindergärten, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Zahnarztpraxen gefördert. Hierzu zählen die vielfachen von den Zahnärzten angebotenen Programme zur Individualprophylaxe, regelmäßige professionelle Zahnreinigungen und Fluoridierungen. In der Regel werden diese Prophylaxeleistungen von eigens dafür ausgebildeten Mitarbeiterinnen durchgeführt. Diese Fachkräfte erklären die häusliche Mundhygiene, führen die Reinigungs- und Fluoridierungsmaßnahmen durch und überprüfen in regelmäßigen Abständen den Erfolg.

Prothese = Oberbegriff für alle Arten von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz. Kombinationen zwischen festsitzend und herausnehmbar sind möglich und kommen häufig vor. Das Spektrum der festsitzenden Prothesen reicht von der einfachen Krone über kleine Brücken bis hin zum großen Brückenersatz.

Wenn die Zahl der vorhandenen Restzähne für einen Brückenersatz nicht mehr ausreicht und Implantate nicht möglich oder unerwünscht sind, ist eine herausnehmbare Prothese erforderlich. Eine Prothese kann einige Zähne (Teilprothese) oder alle fehlenden Zähne (Vollprothese oder Totalprothese) ersetzen. Die herausnehmbare Teilprothese wird mit Klammern oder mit in Kronen eingearbeiteten Halteelementen am Restgebiss abgestützt und befestigt. Die Vollprothese kann nirgendwo befestigt werden. Sie haftet durch Saugwirkung mehr oder weniger stark an der Gingiva und der Schleimhaut und stützt sich auch dort ab. Laienhaft wird die Vollprothese auch als Gebiss bezeichnet.

Die Herstellung von Prothesen besteht aus zahnärztlichen und zahntechnischen Arbeitsgängen.

Pulpa = Fachbegriff für Nerv, Zahnnerv, Zahnmark. Die Pulpa besteht aus Bindegewebe, mit einem Netz aus Blutgefäßen und hoch empfindlichen Nerven.

aktualisiert vor 1691 Tagen, am 05.05.2020 - 14:50.

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