Die zahnärztliche Gebührenordnung - GOZ

Die GOZ oder GOZ '88, Gebührenordnung für Zahnärzte, trat 1988 in Kraft und ist die Grundlage für private Behandlungsvereinbarungen. Sie regelt die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten, also Patienten, die nicht über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) versichert sind.

Außerdem regelt sie die Vergütung der Leistungen, die nicht im Bewertungsmaßstab (BEMA) für "Kassenleistungen" enthalten sind. In den vergangenen Jahren hat die Zahl dieser Leistungen stark zugenommen, da es immer mehr neue, fortschrittliche Behandlungsmethoden gibt, die nach den Vorstellungen des Verordnungsgebers das Maß des "Notwendigen, Ausreichenden, Zweckmäßigen und Wirtschaftlichen" und damit den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen überschreiten.

Seit Ihrem Inkrafttreten im Jahr 1988 ist die GOZ sowohl von der Leistungsbeschreibung, als auch der Gebührenhöhe her unverändert und ebenso, wie auch der BEMA, veraltet. Insofern spiegelt die GOZ heute weder den aktuellen Stand der Zahnmedizin wieder, noch ist sie finanziell angemessen.

Update zur GOZ

Seit dem 1. Januar 2012 ist nun endlich eine neue Gebührenordnung in Kraft. Manches wurde geändert, einiges verbessert, das eine oder das andere verschlechtert, und vieles ist einfach geblieben, wie es war. Wie und zu wessen Nutzen sich die Veränderungen auswirken werden, bleibt noch abzuwarten. Mit Sicherheit jedoch darf man gespannt sein auf die Phantasie, mit der private Krankenversicherungen, Beihilfestellen und Gesundheitspolitiker ihre jeweiligen Auslegungen der neuen GOZ gestalten und begründen werden.

Die neue GOZ finden Sie hier: Gebührenordnung für Zahnärzte

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aktualisiert vor 1414 Tagen, am 05.05.2020 - 14:50.

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