Praxis-Mitteilungen


16. September 2015
Stellenangebot Vorbereitungsassistent/in oder
angestellte/r Zahnarzt/Zahnärztin

Die Stelle wurde mittlerweile vergeben.

Wir suchen ab sofort

eine/n Vorbereitungsassistenten/in oder angestellte/n Zahnarzt/Zahnärztin zum Januar 2016 oder später, gerne auch zur langfristigen Zusammenarbeit. Es wird ein breites Behandlungsspektrum der aktuellen Zahnheilkunde, Chirurgie, Implantologie, PA, Endodontie, hochwertige Prothetik, Keramikinlays u.v.m…sowie ein praxiseigenes Labor geboten.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsunterlagen senden

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2. Oktober 1012 - Stellenangebot Zahntechniker / Zahntechnikerin

Die Stelle wurde mittlerweile vergeben.

Wir suchen ab sofort

für unser seit 10 Jahren bestehendes Praxislabor in Marburg eine/-n sachkundige/-n, kompetenten Zahntechniker/-in für eigenverantwortliches, hochwertiges Arbeiten, gerne auch Jungtechniker/-in.

Unsere Zahntechnikerin, die das Labor selbständig leitet, kann sich über Arbeitsmangel nicht beklagen, benötigt dringend Unterstützung, und würde sich daher über einen neuen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin freuen ... gerne auch Teilzeit.

Wir fertigen in unserem bestens ausgerüsteten Labor alle Arten von festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz, auch Implantat getragen, sowie Metallkeramik Kronen und Brücken und im Pressverfahren hergestellte Vollkeramik Inlays und Veneers. Präzision, ästhetische Zahnmedizin und enges Zusammenarbeiten im Team stehen im Vordergrund, ebenso wie der ständige Kontakt zwischen unseren Technikern und unseren Patienten.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, bewerben Sie sich bitte schriftlich, gerne auch per Email.

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1. Januar 2012 - Neue Gebührenordnung für Zahnärzte - GOZ

Am 1. Januar 2012 ist die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten. Sie regelt die Gebühren für die zahnärztliche Behandlung von Privatpatienten und von Kassenpatienten, die private zahnärztliche Leistungen in Anspruch nehmen, welche das vom Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V definierte Maß des ausreichenden und notwendigen überschreiten.
Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V

Privatleistungen, für die vor dem 1.Januar 2012 Heil- und Kostenpläne (Kostenvoranschläge) erstellt wurden, haben mit dem Inkrafttreten der neuen GOZ ihre Gültigkeit verloren und müssen nach den Vorgaben der neuen Gebührenordnung neu erstellt und bei den Kostenträgern erneut eingereicht werden.

Die in den alten Heil- und Kostenplänen ausgewiesenen Preise können nach Maßgabe der neuen Gebührenordnung über- oder unterschritten werden. Da wir keinen Einfluss auf die Gestaltung der jeweiligen Gebührenordnung haben, sondern diese lediglich umsetzen müssen, bitten wir um Ihr Verständnis dafür, dass wir nicht die richtigen Ansprechpartner für Kritik an eventuell gestiegenen Kosten sein können.

Die neue GOZ finden Sie hier: Gebührenordnung für Zahnärzte

Zum Ansehen der Gebührenordnung brauchen Sie den "Adobe Reader". Wenn Sie Ihn noch nicht auf Ihrem Computer installiert haben, können Sie hier die neueste Version kostenlos herunterladen.
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aktualisiert vor 1452 Tagen, am 05.05.2020 - 14:50.

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